Internationale Komunistische Partei Das invariante und einheitliche Werk der Partei
 
Internationalen Arbeiter-Assoziation

PROVISORISCHE STATUTEN

London, Oktober 1864

 

In Erwägung

dass die Emanzipation der Arbeiterklasse durch die Arbeiterklasse selbst erobert werden muss; dass der Kampf für die Emanzipation der Arbeiterklasse kein Kampf für Klassenvorrechte und Monopole ist, sondern für gleiche Rechte und Pflichten und für die Vernichtung aller Klassenherrschaft;

dass die ökonomische Unterwerfung des Arbeiters unter den Aneigner der Arbeitsmittel, d.h. der Lebensquellen, der Knechtschaft in allen ihren Formen zugrunde liegt – allem gesellschaftlichen Elend, aller geistigen Verkümmerung und politischen Abhängigkeit;

dass die ökonomische Emanzipation der Arbeiterklasse daher der große Endzweck ist, dem jede politische Bewegung, als Mittel, unterzuordnen ist;

dass alle auf dieses Ziel gerichteten Versuche bisher gescheitert sind aus Mangel an Einigung unter den mannigfachen Arbeitszweigen jedes Landes und an der Abwesenheit eines brüderlichen Bundes unter den Arbeiterklassen der verschiedenen Länder;

dass die Emanzipation der Arbeiterklasse weder eine lokale, noch eine nationale, sondern eine soziale Aufgabe ist, welche alle Länder umfasst, in denen die moderne Gesellschaft besteht, und deren Lösung vom praktischen und theoretischen Zusammenwirken der fortgeschrittensten Länder abhängt;

dass die gegenwärtig sich erneuernde Bewegung der Arbeiterklasse in den industriellsten Ländern Europas, während sie neue Hoffnungen wachruft, zugleich feierliche Warnung erteilt gegen einen Rückfall in die alten Irrtümer und zur sofortigen Zusammenfassung der noch zusammenhangslosen Bewegungen drängt;

aus diesen Gründen haben die unterzeichneten Mitglieder des Komitees, welches am 28. September 1864 auf der öffentlichen Versammlung in St. Martins Hall, London, gewählt wurde, die notwendigen Schritte zur Gründung der Internationalen Arbeiter-Assoziation getan.

Sie erklären

dass diese Internationale Assoziation und alle Gesellschaften und Individuen, die sich ihr anschließen, Wahrheit, Gerechtigkeit und Sittlichkeit anerkennen als die Regel ihres Verhaltens zueinander und zu allen Menschen, ohne Rücksicht auf Farbe, Glauben oder Nationalität.

Sie erachten

 es als die Pflicht eines jeden Menschen, die Rechte eines Menschen und Bürgers nicht bloß für sich selbst, sondern für jedermann, der seine Pflicht tut, zu fordern. Keine Rechte ohne Pflichten, keine Pflichten ohne Rechte. Und in diesem Geist haben sie nachfolgende Provisorische Statuten der Internationalen Assoziation verfasst:

  1. Die gegenwärtige Assoziation ist gegründet zur Herstellung eines Mittelpunktes der Verbindung und des Zusammenwirkens zwischen den in verschiedenen Ländern bestehenden Arbeitergesellschaften, welche dasselbe Ziel verfolgen, nämlich: den Schutz, den Fortschritt und die voll ständige Emanzipation der Arbeiterklasse.

  2. Der Name der Gesellschaft ist: Internationale Arbeiter-Assoziation.

  3. Im Jahre 1865 wird ein allgemeiner Arbeiterkongress in Belgien stattfinden. Er wird bestehen aus den Repräsentanten aller Arbeitergesellschaften, die sich in der Zwischenzeit der Internationalen Assoziation angeschlossen haben. Der Kongress wird vor Europa die gemeinsamen Bestrebungen der Arbeiterklasse verkünden, die definitiven Statuten der Internationalen Assoziation festsetzen, die für ihr erfolgreiches Wirken notwendigen Mittel beraten und den Zentralrat der Assoziation ernennen. Der allgemeine Kongress soll sich jährlich einmal versammeln.

  4. Der Zentralrat hat seinen Sitz in London und wird gebildet aus Arbeitern, angehörig den verschiedenen, in der Internationalen Assoziation repräsentierten Ländern. Er besetzt aus seiner Mitte die zur Geschäftsführung nötigen Stellen, wie die des Präsidenten, Schatzmeisters, Generalsekretärs, der korrespondierenden Sekretäre für die verschiedenen Länder usw.

  5. Auf seinen jährlichen Zusammenkünften erhält der Kongress einen öffentlichen Bericht über die Jahresarbeit des Zentralrats. Der vom Kongress jährlich neu ernannte Zentralrat ist ermächtigt, sich neue Mitglieder beizufügen. In dringenden Fällen kann er den Kongress vor dem regelmäßigen jährlichen Termin berufen.

  6. Der Zentralrat wirkt als internationale Agentur zwischen den verschiedenen zusammenwirkenden Gesellschaften, so dass die Arbeiter eines Landes fortwährend unterrichtet bleiben über die Bewegungen ihrer Klasse in allen anderen Ländern; dass eine Untersuchung über den sozialen Zustand der verschiedenen Länder Europas gleichzeitig und unter gemeinsamer Leitung stattfindet; dass Fragen von allgemeinem Interesse, angeregt von einer Gesellschaft, von allen andern aufgenommen werden; und dass im Fall der Notwendigkeit sofortiger praktischer Schritte, wie z.B. bei internationalen Zwisten, die verbündeten Gesellschaften sich gleichzeitig und gleichförmig betätigen können. Bei jeder passenden Gelegenheit ergreift der Zentralrat die Initiative der den verschiedenen nationalen oder lokalen Gesellschaften zu unterbreitenden Vorlagen.

  7. Da einerseits der Erfolg der Arbeiterbewegung in jedem Lande nur gesichert werden kann durch die Macht der Einigung und Kombination, während andrerseits die Wirksamkeit des internationalen Zentralrats wesentlich dadurch bedingt ist, dass er mit wenigen nationalen Zentren der Arbeitergesellschaften verhandelt, statt mit einer großen Anzahl kleiner und zusammenhangsloser lokaler Gesellschaften, – so sollen die Mitglieder der Internationalen Assoziation all ihre Kräfte aufbieten zur Vereinigung der zerstreuten Arbeitergesellschaften ihrer betreffenden Länder in nationale Körper, repräsentiert durch nationale Zentralorgane. Es versteht sich von selbst, dass die Anwendung dieses Artikels von den Sondergesetzen jedes Landes abhängt und dass, abgesehen von gesetzlichen Hindernissen, keine unabhängige lokale Gesellschaft von direkter Korrespondenz mit dem Londoner Zentralrat ausgeschlossen ist.

  8. Bis zur Zusammenkunft des ersten Kongresses wird sich das am 28. September 1864 gewählte Komitee als Provisorischer Zentralrat betätigen, Verbindungen zwischen den Arbeitergesellschaften verschiedener Länder zu knüpfen trachten, Mitglieder im Vereinigten Königreich werben, die vorbereitenden Schritte tun zur Einberufung des Kongresses und die Hauptfragen, die diesem Kongress vorgelegt werden sollen, mit den nationalen und lokalen Gesellschaften besprechen.

  9. Bei Veränderung des Wohnsitzes von einem Land zum andern erhält jedes Mitglied der Internationalen Assoziation die brüderliche Unterstützung der mitverbündeten Arbeiter.

  10. Obgleich vereinigt zu einem ewigen Bund brüderlichen Zusammenwirkens, behalten die Arbeitergesellschaften, welche sich der Internationalen Assoziation anschließen, ihre bestehende Organisation unversehrt.

 

 

 


Internationalen Arbeiter-Assoziation

BESCHLUSS ZUR POLITISCHEN WIRKSAMKEIT DER ARBEITERKLASSE

Delegiertenkonferenz der Internationalen Arbeiterassoziation, abgehalten zu London vom 17. bis 23. September 1871

  

In Erwägung

dass es im Eingang der Statuten heißt: “Die ökonomische Emanzipation der Arbeiterklasse ist der große Endzweck, dem jede politische Bewegung unterzuordnen ist als Mittel“;

dass die Inauguraladresse der Internationalen Arbeiterassoziation (1864) besagt: “Die Herren des Grund und Bodens und die Herren des Kapitals werden ihre politischen Vorrechte stets ausbeuten zur Verteidigung und Verewigung ihrer ökonomischen Monopole. So weit davon entfernt, die politische Emanzipation der Arbeiter zu fördern, werden sie fortfahren, ihr jedes mögliche Hindernis in den Weg zu legen ... Die Eroberung der politischen Macht ist daher zur großen Pflicht der Arbeiterklasse geworden“;

daß der Kongress von Lausanne (1867) erklärt hat: “Die soziale Emanzipation der Arbeiter ist untrennbar von ihrer politischen Emanzipation;“

dass die Erklärung des Generalrats über das angebliche Komplott der französischen Internationalen am Vorabend des Plebiszits (1870) folgende Stelle enthält: “Nach dem Wortlaut unsrer Statuten haben alle unsre Zweige in England, auf dem Kontinent und in Amerika unzweifelhaft die ausdrückliche Aufgabe, nicht nur Mittelpunkte für die streitbare Organisation der Arbeiterklasse zu bilden, sondern in ihren bezüglichen |Ländern ebenfalls jede politische Bewegung zu unterstützen, die zur Erreichung unsers Endziels dient, - der ökonomischen Emanzipation der Arbeiterklasse“;

dass falsche Übersetzungen der Originalstatuten Missdeutungen veranlasst haben, die der Entwicklung und der Wirksamkeit der Internationalen Arbeiterassoziation schädlich waren;

in Anbetracht ferner

dass die Internationale einer zügellosen Reaktion gegenübersteht, welche jedes Emanzipationsstreben der Arbeiter schamlos niederdrückt und durch rohe Gewalt den Klassenunterschied und die darauf gegründete politische Herrschaft der besitzenden Klassen zu verewigen sucht;

dass die Arbeiterklasse gegen diese Gesamtgewalt der besitzenden Klassen nur als Klasse handeln kann, indem sie sich selbst als besondere politische Partei konstituiert, im Gegensatz zu allen alten Parteibildungen der besitzenden Klassen;

dass diese Konstituierung der Arbeiterklasse als politische Partei unerlässlich ist für den Triumph der sozialen Revolution und ihres Endziels – Abschaffung der Klassen;

dass die Vereinigung der Einzelkräfte, welche die Arbeiterklasse bis zu einem gewissen Punkt bereits durch ihre ökonomischen Kämpfe hergestellt hat, auch als Hebel für ihren Kampf gegen die politische Gewalt ihrer Ausbeuter zu dienen hat, -

aus diesen Gründen erinnert die Konferenz alle Mitglieder der Internationalen:

dass in dem streitenden Stand der Arbeiterklasse ihre ökonomische Bewegung und ihre politische Betätigung untrennbar verbunden sind.

 

 

 

 


Internationalen Arbeiter-Assoziation

RESOLUTION ÜBER DIE STATUTEN

Haag, 2‑7 september 1872

 

Der folgende Artikel, der den Inhalt der Resolution IX der Londoner Konferenz (September 1871) zusammenfasst, wird in die Statuten nach Artikel 7 eingefügt:

  Art. 7a - In seinem Kampf gegen die kollektive Macht der besitzenden Klassen kann das Proletariat nur dann als Klasse handeln, wenn es sich selbst als besondere politische Partei im Gegensatz zu allen alten, von den besitzenden Klassen gebildeten Parteien konstituiert.

Diese Konstituierung des Proletariats als politische Partei ist unerlässlich, um den Triumph der sozialen Revolution und ihres höchsten Zieles, der Aufhebung der Klassen, zu sichern.

Die durch den ökonomischen Kampf bereits erreichte Vereinigung der Kräfte der Arbeiterklasse muss in den Händen dieser Klasse auch als Hebel in ihrem Kampf gegen die politische Macht ihrer Ausbeuter dienen.

Da die Herren des Bodens und des Kapitals sich ihrer politischen Privilegien stets bedienen, um ihre ökonomischen Monopole zu verteidigen und zu verewigen und die Arbeit zu unterjochen, wird die Eroberung der politischen Macht zur großen Pflicht des Proletariats.